BUAK

Beitrag / Zuschlag

Zuschlagsvorschreibung
Um die Ansprüche der ArbeitnehmerInnen auszahlen zu können, werden für die verschiedenen Sachbereiche Gelder, sog. Zuschläge, eingehoben. Die Zuschläge werden vom jeweiligen Betrieb oder Beschäftigerbetrieb von überlassenen Arbeitskräften entrichtet; die BUAK kommt für einen Teilbereich selbst auf.

Urlaub
Die Zuschläge dienen der Finanzierung des Aufwandes der BUAK an Urlaubsentgelten, Abfindungen (gem. § 10 BUAG),  Urlaubsersatzleistung, Nebenleistungen (gem. § 26 BUAG) und Verwaltungskosten. Die Zuschläge für Urlaubswochen trägt zur Gänze die BUAK.

Abfertigung
Der Aufwand der Urlaubs- und Abfertigungskasse an Abfertigungen gem. § 13 a bis § 13 h BUAG bzw. den Verwaltungskosten dieses Sachbereiches wird durch die Entrichtung von Zuschlägen zum Lohn bestritten. Aus den Zuschlägen des laufenden Jahres werden alle Abfertigungsleistungen für das laufende Jahr erbracht (Umlageverfahren).

Winterfeiertagsregelung
Eingebunden in die Regelung sind nur Betriebe des Baugewerbes und der Bauindustrie, öffentl. Betriebe, Wildbach- und Lawinenverbauungsbetriebe sowie Arbeitskräfteüberlassungsbetriebe. Der Betrieb hat für jede/n Arbeitnehmer/in in den Zuschlagszeiträumen April bis November einen Zuschlag zum Lohn zu entrichten.

Schlechtwetter
§1 des Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungsgesetzes (BSchEG) regelt, welche Betriebe unter die Schlechtwetterregelung fallen.
Zuschläge werden in diesem Sachbereich nicht von der BUAK eingehoben, vielmehr wird der entsprechende Betrag direkt von der Österreichischen Gesundheitskasse eingehoben.


Überbrückungsgeld
Für das Überbrückungsgeld wurde mit 01.01.2014 ein neuer Sachbereich in der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) geschaffen. Der Betrieb hat für jede/n ArbeitnehmerIn einen Zuschlag zum Lohn zu entrichten.

Kündigungsentschädigung
ArbeitnehmerInnen haben gem. § 1162b ABGB Anspruch auf das Entgelt des fiktiven Kündigungszeitraums (sogen. Kündigungsentschädigung), wenn der Austritt begründet von den ArbeitnehmerInnen erklärt oder diese unverschuldet entlassen werden.
Für den Zeitraum einer Kündigungsentschädigung sind von den ArbeitgeberInnen BUAG-Zuschläge zu entrichten, womit dieser Zeitraum anwartschaftsbegründend ist.

 

Wie sich die Höhe des jeweiligen Zuschlages berechnet, erfahren Sie hier.